Umzugsratgeber

Umzugsschäden melden, Haftung, Versicherung und Co.

Umzugsschäden melden, Haftung, Versicherung und Co.
Umzugsschäden melden, Haftung, Versicherung und Co.
© Urheber: MK-Photo / Fotolia.com
10.10.2018
Netti Krumbiegel

Umzugsschäden melden, Haftung, Versicherung und Co.

Viele Umzüge gehen ohne Probleme über die Bühne. Doch am ereignisreichen Umzugstag können auch Fehler vorkommen: unhandliche, schwere Umzugskartons können Umzugshelfern aus den Händen gleiten und Schrank, Tisch, Kommode und Klavier können beim Tragen an Ecken und Kanten beschädigt werden. Auch das Treppenhaus in Wohnhäusern bleibt manchmal nicht ganz verschont. Schließlich müssen sperrige Möbel oft über mehrere Stockwerke getragen und durch schmale Gänge zirkuliert werden. Schäden beim Umzug können entstehen, deshalb sollten Sie vorsorgen. Lesen Sie hier, was bei Schäden durch das Umzugsunternehmen zu tun ist und wer in verschiedenen Fällen für Schäden beim Umzug haftet.

Was tun, wenn es Schäden durch das Umzugsunternehmen gibt?

Auch den Profis kann ein Fehler passieren. Trotz Erfahrung, Expertise und Vorsicht der Möbelträger sind Umzugsschäden einfach nicht komplett vermeidbar. Aber keine Sorge: Seriöse Umzugsunternehmen haben eine Versicherung für solche Fälle. Was dabei zu bedenken ist: Werden Schäden in den vorgebenden Fristen nicht gemeldet, haftet die Versicherung des Möbelspediteurs nicht und es erlöschen die Schadensansprüche. Deshalb sollten Sie am Umzugstag und unmittelbar danach unbedingt eine Schadensprüfung einplanen. Hilfreich ist es, wenn Sie außerdem Kaufquittungen von Möbeln und Hausrat aufgehoben haben, um den Wert dieser zu belegen.

Sichtbare Umzugsschäden sofort melden

Denken Sie daran: Offensichtliche Fehler und Schäden an Ihrem Umzugsgut müssen sofort, spätestens am nächsten Tag detailliert und schriftlich gemeldet werden. Deshalb, wenn mal etwas passiert: Informieren Sie gleich den Kolonnenführer und halten Sie den Schaden im Schadensprotokoll schriftlich fest.

Nicht sichtbare Schäden innerhalb 14 Tagen melden

Wenn der Umzugsschaden nicht äußerlich erkennbar ist, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen nach Entstehung schriftlich bei Ihrem Umzugsunternehmen anzeigen.

Wer haftet für Schäden an meinem Umzugsgut?

Bei den meisten Umzügen packen verschiedene Parteien mit an. Die umziehende Familie selbst, Freunde und Bekannte, bezahlte Umzugshelfer der Studentenvermittlung sowie Mitarbeiter der beauftragten Umzugsfirma. Wer bei Umzugsschäden haftet, kommt daher auf den Verursacher an.

Fremdverschuldet durch Umzugsunternehmen

Generell gilt: Für Schäden beim Umzug, die ein Umzugsunternehmen verursacht, tritt deren Haftung ein. Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich geregelt und in der Höhe beschränkt. Die genauen Regelungen können Sie den Haftungsinformationen des Möbelspediteurs entnehmen.
Ein grober Richtwert sind ca. 620 Euro je m³ Laderaum, die zur Erfüllung des Vertrages benötigt werden. Übersteigt der Wert Ihres Umzugsguts die 620 Euro je m³, sollten/können Sie eine zusätzliche Transportversicherung abschließen.

Gut zu wissen: Wenn Sie selbst beim Umzug mithelfen, kann das Umzugsunternehmen nur für die Umzugsschäden belangt werden, die zu 100 % von den Mitarbeitern des Unternehmens verursacht und nicht von Ihnen beeinflusst wurden.

Ausnahmen: Bei sogenannten „unabwendbaren Ereignissen“, die selbst bei größter Sorgfalt eine Beschädigung nicht vermeiden konnte, kann das Umzugsunternehmen nicht haftbar gemacht werden. Dazu gehören Schäden, die durch Naturgewalten entstehen (Sturm, sehr starke Regenfälle, Erdbeben, u. ä.) und Schäden durch Dritte, die aufgrund von Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz nicht haftbar gemacht werden können.

Fremdverschuldet durch freiwillige Helfer

Ziehen Sie mit Freunden um, dann müssen Sie vorher vor allem eins beachten: Da unbezahlte Umzugshilfen (Essen zählt nicht als Bezahlung) als Freundschaftsdienst gelten, geht das Gesetz von einer sogenannten „stillschweigenden Haftungsbeschränkung“ aus. Das heißt, dass Ihre Umzugshelfer in diesem Fall bei einem Umzugsschaden nicht haften müssen. Das bedeutet: Für Schäden, die Ihre Helfer verursachen, haften am Ende Sie.

Möglichkeit: Schadensersatz von Helfern

Um von einem freiwilligen Helfer gegebenenfalls Schadensersatz verlangen zu können, muss ein Vertrag aufgesetzt werden, der diesen zur Haftung verpflichtet. Außerdem muss der Umzugshelfer in seine Haftpflichtversicherung einen Zusatz zu Gefälligkeitsschäden einfügen lassen, sodass diese im Schadensfall einspringt.

Fremdverschuldet durch bezahlte Umzugshelfer

Ziehen Sie mit bezahlten Helfern über eine Jobbörse oder eine Studentenvermittlung um, sollten Sie vorab klären, ob diese eine Versicherung für Schäden bei den Umzugsarbeiten abgeschlossen haben.
Besonders bei wertvollen Gegenständen, wie zum Beispiel Kunstwerke, Antiquitäten oder hochwertige elektronische Geräte, ist es ratsam, diese in die fachkundigen Hände des Möbelspediteurs zu übergeben und eine angemessene Transportversicherung abzuschließen.

Schäden am Umzugswagen

Tipp: Um bei Schäden rund um den Miettransporter abgesichert zu sein, sollten Sie das benötigte Fahrzeug mit Vollkaskoschutz mieten und die Selbstbeteiligung so weit wie möglich nach unten setzen.

Selbst verschuldete Umzugsschäden

In der Regel reicht Ihre Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten aus – ganz gleich, ob es sich dabei um Personen- oder Sachschäden handelt. Das gilt somit für alle Gegenstände, die Sie persönlich transportieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Haftpflichtversicherung für welchen Zeitraum diese in Ihrer alten, sowie auch in Ihrer neuen Wohnung greift. Meistens greift die Versicherung ein paar Wochen für beide Wohnungen, wenn Sie diese rechtzeitig über den Umzug informiert haben.

Einen reibungslosen Umzug möglichst ohne Schadensfall wünscht Ihnen
Ihr umzuege.de-Team

Erfahrene Profis

Ihr Kommentar
Antwort auf:  Direkt auf das Thema antworten
9844 + 2

Social Media

0Noch keine Kommentare