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Neue Wohnung - Ist eine Hausratsversicherung sinnvoll?

Neue Wohnung - Ist eine Hausratsversicherung sinnvoll?
Neue Wohnung - Ist eine Hausratsversicherung sinnvoll?
© Urheber: slavun / stock.adobe.com
23.03.2021
Adrian Ministrator

Endlich ist es soweit: die Kartons sind gepackt und der Umzug kann kommen. Sie freuen sich schon auf die neuen vier Wände und das damit verbundene Gefühl. Alles wird neu eingerichtet, gestrichen und Sie fühlen sich frisch und neu sortiert. Genau so soll das sein. Eine Hausratversicherung kann dieses Gefühl bleibend unterstützen, denn dann sind Sie auch auf der sicheren Seite, falls doch etwas zu Bruch gehen sollte. Der folgende Artikel klärt Sie über das Thema Hausratversicherung auf.

Was ist überhaupt Hausrat?

Der Begriff Hausrat ist heutzutage zwar sehr gebräuchlich, allerdings ist das Wort an sich sehr veraltet. Am besten stellen Sie sich vor, Sie drehen Ihre Wohnung auf den Kopf und Alles, was dann herausfallen würde, ist Ihr Hausrat also Ihre Haushaltsgegenstände.

Für wen eine Hausrat­versicherung sinn­voll ist

Wie bei jeder Versicherung ist diese Frage schwer zu beantworten, da sie nur in Kraft tritt, wenn tatsächlich etwas passiert. Wenn Sie sich allerdings die Frage stellen, ob Sie sich von heute auf morgen alles neu kaufen können, was durch die unten aufgeführten Möglichkeiten zerstört werden könnte, dann ist das ein wichtiger Indikator für die Sinnhaftigkeit der Hausratversicherung. Da die überwiegende Mehrzahl der Menschen diese Frage mit „Nein“ beantwortet, macht eine Hausratversicherung für denjenigen Sinn, der die finanzielle Belastung nicht tragen könnte.

Was ist der Unterschied zu einer Haft­pflicht­versicherung?

Eine Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die Sie, ohne Absicht, Dritten oder deren Eigentum zufügen. Ein Personenschaden kann überaus teuer werden und viele zahlen diese Summe bis an ihr Lebensende an den Geschädigten zurück. Die Hausratversicherung hingegen versichert alle beweglichen Gegenstände und Ihr Eigentum in Ihrem Haushalt.

Was ist über die Hausratversicherung abgedeckt?

Neben den Haushaltsgegenständen, beweglichen Gegenständen und sämtlichen Utensilien sind auch Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck und Wertsachen versichert. Wenn zu der Wohnung ein Anbau, eine Garage oder ein Keller gehören, dann sind die Gegenstände in diesen Räumlichkeiten ebenfalls versichert. Des Weiteren ist zum Beispiel der Boden, der vom Mieter selbst verlegt und in die Wohnung eingebracht wurde, mit versichert. Aber auch Kosten die entstehen, um verlorengegangene Daten auf Ihrer Festplatte zurückzugewinnen, werden anteilig von der Hausratversicherung übernommen.

Bei welchen Schäden zahlt die Hausratversicherung?

Wird Hausrat in der Wohnung durch

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Explosionen
  • Einbruchdiebstahl (einfacher Diebstahl oder Trick-Diebstahl ist nicht mit versichert)
  • Raub (zusätzliche Gewaltanwendung)
  • Schäden durch Überspannung wie zum Beispiel durch einen Blitzeinschlag
zerstört oder beschädigt, dann kommt dafür Ihre Hausratversicherung auf. Des Weiteren kommt die Versicherung auf, wenn durch einen Raub die Wohnung vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist und somit Hotelkosten oder Aufräumkosten anfallen. Sollte ein Brand in Ihrer Wohnung entstanden sein, dann würde die Hausratversicherung für Einlagerungskosten aufkommen.

Weitere Schäden nur gegen Aufpreis

Weitere Schäden nur gegen Aufpreis

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Der Hausrat, welcher bei der Standardversicherung nicht mit abgedeckt ist, kann nach Wunsch gegen einen Aufpreis mit eingeschlossen werden. Dazu zählen:

  • der Fahrraddiebstahl
  • die Beschädigung der Gartenmöbel
  • Elementarschäden durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Hochwasser
  • eine Glasversicherung
  • Schäden durch Hitze ohne Feuer
  • Grobe Fahrlässigkeit

Zahlt die Versicherung auch im Urlaub

Befinden Sie sich auf Reisen, dann sind Sie über die Außenversicherung der Hausratversicherung versichert. Haben Sie also Hausrat mit in Ihren wohlverdienten Urlaub genommen und dieser wird gestohlen (durch Raub oder Einbruchdiebstahl) oder beschädigt, dann ist dieses Hab und Gut über die Außenversicherung geschützt. Die Außenversicherung ist häufig, je nach Versicherung, auf drei Monate begrenzt und auch die Versicherungshöhe ist meist auf einen bestimmten Wert begrenzt.

Wie ist es beim Umzug, wenn Gegenstände in 2 Wohnungen vorhanden sind?

Meist sind beide Wohnungen gleichzeitig für etwa 2 Monate, während der Umzugsphase, versichert. Geht ein Gegenstand allerdings während des konkreten Umzugs zu Bruch, dann ist das meist nicht versichert. Zu empfehlen wäre in diesem Fall eine separate Transportversicherung.

Wenn ich den Schaden selbst verursache?

Wenn der Schaden durch eigenes Verschulden entstanden ist, dann ist das nicht versichert.

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