Umzugsratgeber

Umzug mit Pflegegrad – wann die Pflegekasse bezuschusst

Umzug mit Pflegegrad – wann die Pflegekasse bezuschusst
Umzug mit Pflegegrad – wann die Pflegekasse bezuschusst
© Urheber: Pixel-Shot / stock.adobe.com
23.09.2023
Adrian Ministrator

Pflegebedürftigkeit stellt oft besondere Anforderungen an die eigene Wohnung. Auch wenn einige Anpassungen in den eigenen vier Wänden möglich sind, erweist sich für viele Menschen ein Umzug als die sinnvollere Lösung. Im Alter kann ein solcher Schritt jedoch sowohl physisch als auch finanziell eine Herausforderung darstellen. Für einen Umzug im Alter gibt es glücklicherweise die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse zu erhalten.

Was eine seniorengerechte Wohnung auszeichnet

Mit zunehmendem Alter können die eigenen vier Wände zum Hindernisparcours werden, insbesondere wenn man auf Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist. Ein barrierefreier Ein- und Ausgang wird dann zu einem zentralen Anliegen. Auch die Gestaltung des Innenraums gewinnt an Bedeutung. Für ein barrierefreies Wohnen im Alter sollten Räume stufenlos ineinander übergehen und ausreichend beleuchtet sein. Lichtschalter und Steckdosen in erreichbarer Höhe sind von Vorteil. Breite Türen ermöglichen ein problemloses Passieren mit dem Rollstuhl oder anderen Gehhilfen.

Je nach Grad und Schwere der Beeinträchtigungen werden Hilfsmittel wie Pflegebetten zum festen Bestandteil der Wohnung. Die meisten Hilfsmittel können heute über das Internet bezogen werden, wie dies auch in anderen Lebensbereichen der Fall ist. Wer zum Beispiel motorische Pflegebettrahmen kaufen möchte, wird unter www.meisterschlaf.de fündig. Auch Boxspringbetten sind dort erhältlich. Sie erleichtern das Zubettgehen durch einen höheren Einstieg.

Wenn Hilfsmittel größere Mankos einer Wohnung nicht ausgleichen können, ist im Regelfall ein Umzug notwendig. Ob in Eigenregie oder mit Hilfe eines Umzugsunternehmens, gewisse Kosten sind vorprogrammiert und lassen sich nicht vermeiden.

Umzugskostenzuschuss – die grundsätzlichen Voraussetzungen

Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Pflegekasse bei einem Umzug einspringt. So muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft sein. Darüber hinaus muss der Umzug zu einer Verbesserung der aktuellen Situation der betroffenen Person führen. Er muss eine selbständige Lebensführung ermöglichen oder wiederherstellen und die häusliche Pflege wesentlich erleichtern. Dazu gehört auch die Entlastung der Pflegepersonen.

Umzugskostenzuschüsse werden direkt bei der Pflegekasse beantragt. Diese wird die neue Wohnung vorab begutachten und im Idealfall als geeignet einstufen. Es lohnt sich, frühzeitig mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen. Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen sollten aus Gründen der Zeitersparnis gleich mit eingereicht werden.

Schmelzwasser ist nicht die einzige Gefahrenquelle, wenn es um den Transport eines Gefrierschranks beim Umzug geht. Auch vom rückseitig baumelnden Netzkabel geht ein hohes Verletzungsrisiko aus. Um die Stolpergefahr zu minimieren, ist es ratsam, das Netzkabel mit gut haftendem Tape an der Rückseite des Gefrierschranks zu befestigen. Ist die Gefrierschrankdichtung schon leicht porös oder wird das Gerät beim Umzug ungünstig gelagert, kann sich die Tür des Gefrierschranks verselbstständigen, lösen und mechanische Schäden an Gegenständen hinterlassen. Trifft sie das Schienbein der transportierenden Person, ist das Risiko, dass der gesamte Gefrierschrank zu Boden geht, hoch. Daher gilt: Für den Transport auch die Tür mit Klebeband anheften!

Pflegegrad 1 – wann dieser zugesprochen wird

Die Einstufung in den Pflegegrad 1 ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Umzugskostenzuschuss. Um den Pflegegrad 1 zu erlangen, müssen Versicherte bei ihrer Pflegekasse einen entsprechenden Antrag stellen. Danach erfolgt eine Begutachtung durch einen Experten des Medizinischen Dienstes oder durch Medicproof, um die verbleibende Selbstständigkeit des Antragstellers zu bewerten. Während der Medizinische Dienst für gesetzlich Versicherte zuständig ist, bietet Medicproof seine Leistungen für privat Versicherte an.

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad basiert auf einem Punktesystem. Je höher die Selbstständigkeit des Antragstellers, desto weniger Punkte sammelt er und erhält dementsprechend einen niedrigeren Pflegegrad. Für die Einstufung in den Pflegegrad 1 müssen bei der Untersuchung 12,5 bis weniger als 27 Punkte festgestellt werden.

Bei der Begutachtung werden Kriterien wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte berücksichtigt. Wenn nach der Bewertung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof kein Pflegegrad zuerkannt wird und somit der Antrag abgelehnt ist, haben Versicherte die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen Widerspruch einzulegen.

Zuschuss der Pflegekasse – Höhe und Besonderheiten

Die Pflegekasse zahlt für den Umzug eines Pflegebedürftigen je nach den anfallenden Kosten. Dabei beträgt der Maximalbetrag 4.000 Euro. Bei einem Umzug mehrerer Personen aus einem Haushalt oder der Gründung einer Pflege-Wohngemeinschaft kann dieser Betrag auf bis zu 16.000 Euro ansteigen.

Verändert sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen, muss die Pflegekasse sofort informiert werden. Eine Anpassung des Pflegegrads kann einen erneuten Umzug erforderlich machen, je nach den veränderten Pflegeanforderungen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse erneut einen Anteil der Umzugskosten.

Zu den erstattbaren Kosten gehören Beratungsgebühren von anerkannten Organisationen, Gehälter für professionelle Umzugshelfer und Reisekosten für private Helfer. Wenn Familienmitglieder oder Freunde durch den Umzug Einkommensverluste haben, kann die Pflegekasse diese Kosten übernehmen. Auch Materialkosten und bestimmte Gebühren, wie für Parkgenehmigungen, werden erstattet.

Nach dem Umzug – altersgerechte Gestaltung wichtig

Wenn es um einen Umzug im Alter geht, sollte die Planung nicht nur auf den Umzug beschränkt sein, sondern auch die Einrichtung der neuen vier Wände mit einbeziehen. So kann eine durchdachte Möblierung - zum Beispiel ein Flur, der nicht zugestellt ist, sondern viel Bewegungsfreiheit für Rollator oder Rollstuhl lässt - den Alltag erleichtern. Hilfreich ist auch eine Sitzgelegenheit, die das An- und Ausziehen der Schuhe erleichtert - und ein fest verlegter Teppichboden, der Stolperfallen vermeidet.

Die Küchenarbeitsfläche sollte optimal an die Körpergröße des Nutzers angepasst sein. Geräte wie Backofen, Kühlschrank und möglicherweise auch der Geschirrspüler sollten in einer ergonomischen Höhe positioniert sein, um übermäßiges Bücken zu verhindern. Schränke sollten idealerweise mit Auszügen ausgestattet sein, sodass deren Inhalt vollständig herausgezogen und leicht von oben eingesehen werden kann.

Eine barrierefreie Badsanierung kann sich in mehrfacher Hinsicht auszahlen. Bodengleiche Duschen, Haltegriffe und rutschhemmende Bodenbeläge erhöhen nicht nur den Komfort, sondern auch die Sicherheit durch beseitigte Gefahrenquellen.

Ihr umzuege.de Team

Erfahrene Profis

Ihr Kommentar
Antwort auf:  Direkt auf das Thema antworten
8543 - 6

Social Media

0Noch keine Kommentare