Umzugsratgeber

Umzug mit Hund - das ist zu beachten!

Umzug mit Hund - das ist zu beachten!
Umzug mit Hund - das ist zu beachten!
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06.02.2023
Adrian Ministrator

Ein Umzug mit einem Hund ist eine aufregende Erfahrung für Besitzer und Tier. Dennoch ist es wichtig, sich über die rechtlichen Folgen im Klaren zu sein. Nicht alle Tierhalter sind sich vollkommen bewusst, dass sie für alle Schäden verantwortlich sind, die Ihr Tier verursacht. Dies spielt vor allem in Mietwohnungen eine Rolle. Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen Tipps für den Umzug mit einem Hund und dazu, was rechtlich dabei zu beachten ist.

Umziehen - nicht nur für den Menschen stressig

Ein Umzug kann für jeden mit Stress verbunden sein, besonders wenn Haustiere wie Hunde daran beteiligt sind. Es ist wichtig, einige Dinge zu beachten, damit der Übergang reibungslos verläuft und sich das Tier wohlfühlt.

Der Hund sollte bestenfalls erst dann ins neue Zuhause mitgenommen werden, wenn der größte Teil des Umzugs bereits erledigt ist. Hilfreich ist es, wenn das gewohnte Hundebett in einer ruhigen Ecke platziert wird, sodass ein Rückzugsort gegeben ist. Es ist für alle Beteiligten stressfreier, wenn nicht ein aufgeregter Hund um die Umzugshelfer wuselt. Dies betrifft ebenso das Ausräumen der alten Wohnstätte.

Einmal im neuen Heim angekommen, sollte dem Vierbeiner ausreichend Zeit gegeben werden, sich an die neuen Räume zu gewöhnen. Je nach Charakter des Hundes und nach Gegebenheiten des neuen Heims, ist es manchmal sinnvoll, erst nach und nach die neuen Räume zu erkunden. Beispielsweise, wenn der Hund eher unsicher oder das neue Heim sehr groß ist. Um den Hund nicht zu überfordern, können beispielsweise weitere Stockwerke erst nach und nach besichtigt und erkundet werden.

Vorbereitung und ist alles: für einen reibungslosen Umzug

Vor dem Umzug sind neben dem Umzug selbst, schon einige Dinge zu planen, damit es für den Hund nicht allzu stressig wird:

  • Unterbringung des Hundes bei ihm bekannten Familienmitgliedern oder Freunden planen (Hundebett, ausreichend Hundefutter, Spielzeug, Näpfe, evtl. benötigte Medikamente).
  • Wenn Zugang zum neuen Heim möglich ist, vorab bereits ein, zweimal hinfahren und ggf. schon eine erste Gassi-Runde unternehmen.
  • Hund bei der Gemeinde abmelden.

Am Umzugstag wird es dann spannend:

  • Der Hund muss zur Unterkunft bei Freunden oder Familie gebracht werden (Nicht vergessen: Hundebett, ausreichend Hundefutter, Spielzeug, Näpfe, evtl. benötigte Medikamente).
  • Alle Hundeutensilien separat verpacken und im neuen Heim bereitstellen.
  • Alles unter den gegebenen Umständen so gut es geht vorbereiten (ruhige Rückzugsorte gewährleisten, Zugang zu Wasser und Futter sind selbstverständlich) und den Hund abholen.

Nach dem Umzug ist neben auszupackenden Kartons und der persönlichen Eingewöhnung auch hinsichtlich des Hundes einiges zu beachten:

  • Eingewöhnungszeit muss eingeplant werden, sodass der Hund in den ersten Tagen nicht im neuen Heim alleine bleiben muss (er weiß noch nicht mit Sicherheit, dass er nun dort wohnt!).
  • Neues Heim Stück für Stück erkunden, falls es mehrere Etagen umfasst (Vorsicht vor Überforderung!).
  • Stress-Symptome erkennen und beruhigend einwirken (sich Zeit nehmen).
  • Hund bei der Gemeinde und bestenfalls bei Tasso anmelden.

Für weitere Infos findet man beim Tasso e.V. eine sehr hilfreiche Checkliste, die als PDF ausgedruckt werden und bereits vor dem Umzug zum Einsatz kommen kann.

Die rechtlichen Auswirkungen der Haustierhaltung in Mietwohnungen

Die Anmietung einer haustierfreundlichen Wohnung kann für jeden potenziellen Mieter eine entmutigende Aussicht sein. Die Komplexität und scheinbare Unklarheit über die rechtlichen Auswirkungen der Haltung von Haustieren in Mietwohnungen kann einschüchternd wirken. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihrem Vermieter entsprechende Fragen zur Tierhaltung direkt vorab stellen. Zwar können im Mietrecht Haustiere nicht generell verboten werden, bei Hunden und Katzen kann jedoch eine Erlaubnis verlangt werden. Klären Sie die Thematik also unbedingt vorher ab.

Wenn dann das passende Zuhause gefunden wurde, gilt es sich nun gegen eventuell anfallende Schäden abzusichern. In vielen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bereits Pflicht. Denn keiner, weder Hund noch Mensch, kann behaupten, niemals einen Schaden zu verursachen. Unfälle passieren, wenn auch unbeabsichtigt. Doch während die Tierhalterhaftpflichtversicherung weitreichend verpflichtend ist, ist dies die private Haftpflichtversicherung für uns Menschen allerdings nicht.

Warum benötigt man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Als Halter eines Haustieres haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht - ohne Obergrenze, das heißt unbegrenzt. Auch Ihre private Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht, da Hunde von ihr nicht abgedeckt sind. Beachten Sie daher unbedingt: Auch wenn Sie den Vorfall nicht verschuldet haben, bleiben Sie für die entstandenen Schäden haftbar. Zu den kostspieligsten Schadensarten gehören beispielsweise Personenschäden in Folge eines Bisses (z. B. Schmerzensgeld & Behandlungskosten), Sachschäden in Mietwohnungen (z. B. erhebliche Renovierungskosten sind nötig), oder auch Vermögensschäden in Folge eines Personen- oder Sachschadens.

Fazit

Ein Umzug mit einem Hund kann sowohl für den Besitzer als auch für das Tier eine strapazierende Erfahrung sein. Sie sollten Ihrem Haustier nicht nur genügend Zeit geben, sich an die neue Umgebung zu gewöhnen, sondern auch dafür sorgen, dass es vertraute Gegenstände von zu Hause hat, wie Betten oder das Lieblingsspielzeug. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Mieter vor dem Einzug in eine Mietwohnung ihren Vermieter über die Haltung von Haustieren informieren und die notwendigen Versicherungen abschließen, für den Fall, dass durch ihre Haustiere Schäden verursacht werden. Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie einen reibungslosen Übergang für alle Beteiligten gewährleisten und Ihr neues Zuhause genießen!

Ihr umzuege.de Team

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