Umzugsratgeber

Wohngemeinschaft gründen

Wohngemeinschaft gründen
Wohngemeinschaft gründen
© Urheber: Prostock-studio / Fotolia.com
23.01.2019
Netti Krumbiegel

Die Studienzeit ist eine tolle Zeit! Natürlich stehen im Mittelpunkt die Seminare und Vorlesungen an der Universität, Akademie oder Hochschule sowie das Lernen für Klausuren und den angestrebten Abschluss. Doch auch Zeit mit Freunden, Feiern und Studentenpartys stehen auf dem Programm. Für viele gehört außerdem das Wohnen in einer WG zum Studieren dazu. Die Wohnungssuche in Studenten-Städten ist ohnehin oft mühsam, denn das Angebot ist klein, die Preise sind dafür umso höher. Eine attraktive Lösung für bezahlbaren Wohnraum ist daher häufig eine Wohngemeinschaft.

Das Zusammenleben mit anderen Studenten und Freunden macht Spaß. Doch es lohnt sich, bei der WG Gründung wichtige Punkte zu bedenken. Es wäre schade und eine nervliche Belastung für alle Mitbewohner, wenn sich die Wohngemeinschaft zum täglichen Ärgernis entwickelt. Im folgenden Beitrag finden Sie Informationen, was Sie bei der Auswahl der passenden Wohnung und Mitbewohner im Blick haben sollten, und was bei der Gründung einer WG zum Thema Mietvertrag zu beachten ist.

Die Mitbewohner

Wollen Sie eine Zweck-WG oder eine Freundschafts-WG gründen?
Ob mit Fremden oder mit alten Freunden – egal, mit wem Sie eine WG gründen, es ist in jedem Fall wichtig, dass Sie und Ihre neuen Mitbewohner ähnliche Vorstellungen von Sauberkeit, Hygiene, Privatsphäre, Lern- und Party-Gewohnheiten haben. Bedenken Sie daher, dass eine gute Freundschaft nicht automatisch bedeutet, dass auch das Zusammenleben funktioniert. 

Wichtig ist, dass Sie von Anfang an offen miteinander sprechen und jeder seine Vorstellungen und Wünsche für die WG äußert. Schließen Sie schon vor dem Zusammenziehen wichtige Kompromisse und vereinbaren Sie, wie das Leben in der WG gestaltet werden soll. Ähnliche Altersgruppen und ein vergleichbarer Tagesablauf können übrigens für das Zusammenleben von Vorteil sein.

Klären Sie organisatorische Dinge vorab. Legen Sie direkt zu Anfang die wichtigsten Regeln, Putzpläne, Einkaufsdienst etc. fest. Reden Sie über eine gemeinsame Haushaltskasse und darüber, wofür dieses Geld verwendet werden soll. Auch wenn es lästig ist, sich mit solchen bürokratischen Dingen zu beschäftigen – es vermeidet auf Dauer Streitpotenzial und fördert ein harmonisches Zusammenleben in Ihrer Wohngemeinschaft.

Sie suchen noch Mitbewohner? Im Freundes- und Bekanntenkreis oder über Aushänge am Schwarzen Brett in der Uni lassen sich schnell WG-Interessenten finden. Auch soziale Medien oder spezielle Plattformen unterstützen Sie bei der Suche.

Die Wohnung

Vermietern am besten direkt beim Erstkontakt mit, dass Sie eine WG gründen möchten. Damit Sie schnell ein passendes Objekt finden, ist es wichtig, dass Sie Ihre Kriterien im Vorfeld festgelegt haben. Diese Fragen unterstützen Sie dabei:

  • Wie viele Zimmer benötigen Sie? 
  • Haben die Zimmer eine vergleichbare Größe oder müssen unterschiedliche Zimmerpreise angesetzt werden, um die unterschiedlichen Raumgrößen auszugleichen?
  • Wie viele Gemeinschaftsräume soll es geben? Nur Bad, Küche und Flur oder auch noch ein gemeinsames Wohnzimmer? 
  • Welche Möbel sollen für diese Zimmer gemeinschaftlich angeschafft werden? Oder bringt jemand Möbel mit, die er für den Gemeinschaftsraum zur Verfügung stellen will?

Der Mietvertrag

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine WG vertraglich zu realisieren. Die zentrale Frage ist dabei: Wer unterschreibt den Mietvertrag? Entscheiden Sie für sich vorab oder diskutieren Sie mit Ihren künftigen Mitbewohnern, welche der folgenden Möglichkeiten die beste für Sie ist. Für alle Vertragsarten gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist. Hier stellen wir Ihnen die Optionen vor:

1. Alle Bewohner schließen gemeinsam einen Vertrag mit dem Vermieter ab:

  • Haftung gesamtschuldnerisch, d. h. alle sind in der Pflicht, dass die gesamte Miete rechtzeitig bezahlt wird. Für Schäden müssen alle gemeinsam aufkommen.
  • Eine Kündigung ist nur möglich, wenn alle Beteiligten unterschreiben. Das bedeutet aber auch, dass dann alle gemeinsam aus der Wohnung ausziehen müssen. 
  • Mithilfe eines Mietaufhebungsvertrages können jedoch auch einzelne Mieter aus dem Vertrag entlassen werden, der Vertrag für die anderen Bewohner bleibt in diesem Fall weiterhin bestehen. 
  • Ein Vertragsausstieg ist für einen Bewohner auch durch einen Mieterwechsel möglich. Beim sog. Änderungsvertrag zieht der Bewohner aus und dafür zieht direkt ein neuer ein.

Achtung: Bei einem Aufhebungs- oder Änderungsvertrag benötigt man immer die Bestätigung aller Beteiligten. Zudem ist der Vermieter gesetzlich nicht verpflichtet, einer Ausscheidung oder Änderung zuzustimmen!

2. Es gibt einen Hauptmieter und einen oder mehrere Untermieter:

  • Es besteht eine vertragliche Beziehung zwischen dem Vermieter und dem Hauptmieter für die gesamte Wohnung. Der Hauptmieter ist dafür zuständig, dass die Miete vollständig bezahlt wird.
  • Der Hauptmieter darf entscheiden, wer in die Wohnung einzieht.
  • Der Hauptmieter haftet für nicht gezahlte Mieten oder Schäden.
  • Es besteht eine weitere vertragliche Beziehung zwischen dem Hauptmieter und jedem Untermieter. Der Hauptmieter ist dementsprechend gleichzeitig Mieter und Vermieter. 
  • Vorteil: Jeder Untermieter kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Mietverhältnis austreten, ohne dass es Auswirkungen auf die anderen Untermieter hat. 
  • Kündigt der Hauptmieter dem Vermieter die Wohnung, so muss er bei der Übergabe die gesamte Wohnung wieder übergeben. Aus diesem Grund muss er fristgerecht ebenfalls den Untermietern kündigen, die Verträge werden nicht automatisch mitgekündigt!
  • Unter Absprache zwischen Vermieter, dem Hauptmieter und den Untermietern kann bei der Kündigung des Hauptmieters ein neuer Hauptmieter festgelegt werden. Dieser Änderung müssen alle Beteiligten zustimmen. 

Tipp: Halten Sie schriftlich bei der Vertragsunterzeichnung mit allen Beteiligten fest, was passiert, wenn der Hauptmieter ausziehen will, damit Sie für den Ernstfall bereits eine Regelung haben. 

3. Separate Verträge für alle Bewohner:

  • Jeder Bewohner hat einen Vertrag mit dem Vermieter für seinen Teil der Wohnung. Jeder Vertrag wird unabhängig voneinander behandelt.
  • Jeder ist für seine pünktliche Mietzahlung verantwortlich und für diesen Bereich haftbar.
  • Jeder kann sein Mietverhältnis mit dem Vermieter unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, ohne dass es vertragliche Auswirkungen auf die anderen Bewohner gibt. 
  • Für die Bewohner ist diese vertragliche Regelung sehr gut, bedeutet für den Vermieter allerdings mehr Aufwand und wird deshalb nur selten angeboten.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich vor der Vertragsunterzeichnung bei Ihrem Mieterbund vor Ort beraten. Vorab gut informiert zu sein, kann Ihnen viel Ärger ersparen. Sie sollen schließlich Ihre Studienzeit genießen und Ihre WG-Zeit immer in guter Erinnerung behalten. Wenn die Wohngemeinschaft gut funktioniert, werden Mitbewohner oft zu langjährigen Freunden!

Ihr umzuege.de-Team

Erfahrene Profis

Ihr Kommentar
Antwort auf:  Direkt auf das Thema antworten
6117 + 6

Social Media

0Noch keine Kommentare