Umzugsratgeber

Schönheitsreparaturen beim Auszug aus Mietswohnung

Schönheitsreparaturen beim Auszug aus Mietswohnung
Schönheitsreparaturen beim Auszug aus Mietswohnung
© Urheber: jchizhe / stock.adobe.com
28.10.2020
Netti Krumbiegel

Unweigerlich stellt sich mit einem Auszug aus einer gemieteten Wohnung für Mieter und Vermieter gleichermaßen die Frage nach den ungeliebten Schönheitsreparaturen. Ausschlaggebend für Art und Umfang von Schönheitsreparaturen ist schon mal der Zustand, in dem die Wohnung bezogen wurde. Darauf basierend sollte eine entsprechende Klausel im Mietvertrag festhalten, wer bei einem Auszug in welcher Form tätig werden muss.

Hat der Vermieter die Wohnung renoviert an den Mieter übergeben, ist der Vermieter berechtigt, die Schönheitsreparaturen beim Auszug auf den Mieter zu übertragen. Ist keine Klausel zur Schönheitsreparatur im Vertrag enthalten, greift die Gesetzliche Regelung. Die Rechtsprechung laut BGB besagt, dass der Vermieter verpflichtet ist, sich darum zu kümmern.

Welche Aufgaben fallen unter die Schönheitsreparaturen?

Grundsätzlich umfasst das Thema der Schönheitsreparatur alle oberflächlichen Arbeiten. Durch diese sollen die Spuren des alltäglichen Gebrauchs entfernt werden.

Streichen und Tapezieren

Gehen wir im Folgenden davon aus, dass der Mietvertrag den Mieter zur Schönheitsreparatur verpflichtet: Dann hat er alle Wände und Decken sowie auch Heizkörper, Türen und Fenster innerhalb der Wohnung entweder zu streichen oder zu tapezieren. In welcher Farbe Mieter die Wände streichen, steht ihnen relativ frei. Die Farben müssen jedoch einem „vermietbaren Zustand“ entsprechen. Farbexperimente fallen also aus. Empfehlenswert ist entweder ein einfaches Weiß oder ähnliche neutrale Farbtöne wie Creme oder ein helles Apricot.

Dübel entfernen und Bohrlöcher verkitten

Um Regale, Bilder oder Lampen anzubringen, bedarf es in der Regel einiger Löcher. Im Rahmen von Schönheitsreparaturen müssen Mieter jene Löcher in den Wänden möglichst ohne sichtbare Spuren schließen. Vorher gilt es natürlich, alle Schrauben und Dübel zu entfernen! Dübel holt man am einfachsten mit einer spitzen Zange aus der Wand. Zum Füllen der Löcher eignet sich entsprechende Spachtelmasse – einsatzfertig im Baumarkt erhältlich. Die Masse wird in das Loch gefüllt, überschüssiges glattgestrichen. Nach dem Trocknen noch spürbare Unebenheiten bessern Sie einfach mit Schleifpaper aus. Zuletzt streichen Sie mit einem Pinsel und der passenden Wandfarbe über die verputzen Löcher.

Fachgerechte Arbeit

Schönheitsreparaturen müssen auf einem fachlichen Niveau vorgenommen werden. Haben Sie das notwendige handwerkliche Talent und sind beispielsweise in der Lage, richtig zu tapezieren (ohne Blasen unter der Tapete entstehen zu lassen), können Sie selbstständig renovieren. 

Haben Sie solche Arbeiten noch nie durchgeführt, sollten Sie sich lieber an Experten wenden. Denn ohne ausreichend Erfahrung können diese Korrekturen einige Zeit in Anspruch nehmen – und an was mangelt es während stressiger Umzugsphasen am meisten? Richtig, Zeit. Sollten sich Renovierungsarbeiten im Zuge der Schönheitsreparaturen außerdem als fehlerhaft erweisen, kann der Vermieter sie ablehnen und für die Nachbesserung die Begleichung der entstandenen Kosten verlangen.

Sonderfall Boden

In einer Mietwohnung gilt: Bleiben Sie bodenständig! Denn beschädigen Mieter den Boden während des Mietverhältnisses, kann der Vermieter darauf bestehen, ihn seitens des Mieters austauschen zu lassen bzw. die Kaution dafür einzusetzen. Befindet sich der Boden zum Zeitpunkt des Auszugs in einem guten Zustand, muss der Mieter hier keinerlei Schönheitsreparaturen vornehmen.

Im Zweifel zum Anwalt

Sollte es in Sachen Schönheitsreparatur zu einer Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter kommen, empfehlen wir den Gang zum Anwalt. Lassen Sie sich von einem Experten beraten und insbesondere den Mietvertrag prüfen. Viele Klauseln sind in Wirklichkeit unwirksam und die vermeintliche Pflicht liegt nicht in der Verantwortung der Mieter.

Wir wünschen Ihnen reibungslose Schönheitsreparaturen und einen entspannten Umzug in die neue Wohnung.
Ihr umzuege.de-Team

Erfahrene Profis

Ihr Kommentar
Antwort auf:  Direkt auf das Thema antworten
9759 + 6

Social Media

0Noch keine Kommentare