Umzugsratgeber

Bei einem Mietmangel richtig handeln: Vermieter ist für verstopfte Rohre zuständig

Bei einem Mietmangel richtig handeln: Vermieter ist für verstopfte Rohre zuständig
Bei einem Mietmangel richtig handeln: Vermieter ist für verstopfte Rohre zuständig
© Urheber: Andrey Popov / stock.adobe.com
18.01.2021
Adrian Ministrator

Ein verstopfter Abfluss in Küche oder Bad ist zwar kein Weltuntergang, dafür aber besonders ärgerlich. Fließt das Wasser nach dem Abspülen oder Duschen nicht mehr richtig ab, ist die Toilette verstopft oder läuft sogar über, ist schnelle Hilfe gefragt. Immerhin lässt es sich so in der Regel nicht leben. Doch wer ist für diesen Mangel zuständig und müssen Mieter sich kurz vor einem Umzug auch noch mit diesem Problem herumplagen und möglicherweise auf den Kosten sitzen bleiben oder nach einem Umzug direkt schon wieder viel Geld ausgeben, auch wenn diese Ausgabe so eigentlich nicht geplant war?

Verstopfte Abflussrohre lassen sich durch einfache Tricks häufig vermeiden

Häufig lassen sich verstopfte Rohre von selbst beheben, so dass weder Mieter, noch Rohrreinigungsfirma kontaktiert werden müssen. Essensreste in der Spüle, unsachgemäß weggeworfene Hygieneartikel in der Toilette oder Haare in der Dusche führen unter Umständen immer wieder dazu, dass das Wasser gar nicht mehr oder zumindest nicht mehr richtig abfließt. Wer es gar nicht erst dazu kommen lassen will, sollte darauf achten, nichts in den Abfluss fließen zu lassen, was dort nicht hineingehört. Ein kleiner Mülleimer für Hygieneartikel im Badezimmer und Abflusssiebe in Spüle und Dusche helfen dabei, groben Schmutz aufzufangen und zu vermeiden, dass dieser sich in den Rohren verfängt und Schäden anrichtet.

Wenn es doch mal dazu kommen sollte, eignet sich ein klassischer chemischer Rohrreiniger, wie er in jeder Drogerie zu finden ist. Wer es nicht ganz so aggressiv will und es zunächst lieber mit Hausmitteln versuchen möchte, kann hingegen zunächst Backpulver oder Natron und anschließend heißes Wasser in den Abfluss kippen, um das Problem zu lösen. Gerade bei Verstopfungen, die durch Kalk- oder Fettablagerungen ausgelöst werden, eignen sich häufig auch schon Spülmittel oder zerbröselte Gebissreiniger-Tabletten, die zunächst in den Abfluss gegeben werden, bevor auch hier Wasser hinterhergeschüttet wird. Auch ein klassischer Pömpel kann Wunder bewirken.

Selbstexperimente von Seiten des Mieters können unter Umständen teuer enden

Hier ist jedoch eines zu beachten: Versucht ein Mieter, den Abfluss selbst frei zu bekommen und greift hierbei auf eigene Faust und ohne Absprache mit dem Vermieter zu chemischen Reinigern, Hausmitteln oder auch mechanischen Methoden, geht er im Falle eines Schadens ein Haftungsrisiko ein. Sollte bei dem Versuch, den Abfluss von Schmutz zu befreien, in der sich darunter befindlichen Wohnung ein Wasserschaden entstehen, sollte die Toilette anschließend unbrauchbar sein oder sollte irgendein anderer Schaden entstehen, der so nicht beabsichtigt war, jedoch wieder behoben werden muss, kann das also schnell teuer werden. Besser ist es daher, immer den Vermieter zu informieren und Selbstexperimente zu unterlassen.

Vermieter übernehmen die Kosten für eine professionelle Rohrreinigung in den meisten Fällen

Der Vermieter ist laut § 535 BGB dazu verpflichtet, für die Rohrreinigung aufzukommen und sollte daher so schnell wie möglich über die Verstopfung informiert werden. Sollte das Wasser nicht mehr richtig ablaufen, ist der Vermieter in der Regel in der Pflicht, tätig zu werden und sich schnellstmöglich um eine Lösung des Problems zu kümmern oder zumindest die Kostenübernahme zu gewährleisten. Notprofi.de vermittelt dabei mithilfe eines 24-Stunden-Notdienstes schnell und kompetent eine Rohrreinigung vor Ort. Notprofi-Partner arbeiten zuverlässig, schnell und vor allem kostentransparent, so dass Mieter bei einer professionellen Rohrreinigung durch Notprofi vor bösen Überraschungen verschont bleiben und sich keine Sorgen mehr über die Abnahme der alten Wohnung machen müssen oder ihre neue Wohnung in vollem Umfang nutzen können, ohne eingeschränkt zu sein, was Dusche oder Toilette angeht. Immerhin handelt es sich dabei um einen Mietmangel, der schnellstmöglich von Seiten des Vermieters behoben werden sollte. Geht der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, haben Mieter immerhin die Möglichkeit, eine Mietminderung zu beantragen oder den Mietvertrag sogar fristlos zu kündigen. Alle Kosten, die hierbei entstehen, zählen zu den klassischen Instandsetzungsarbeiten und sind in der Regel mit der Miete abgegolten.

Kann Mietern die Schuld an einer Rohrverstopfung nachgewiesen werden, drohen Konsequenzen

Das ist zumindest dann der Fall, wenn dem Mieter keine unsachgemäße Nutzung der Abflussrohre nachgewiesen werden kann. Kann Mietern hingegen nachgewiesen werden, regelmäßig Zahnbürsten, Tampons und andere Gegenstände die Toilette hinunterzuspülen, können diese dafür belangt werden. Bei gängigen Fallrohren, in die mehrere Wohnungen einleiten, ist ein Nachweis jedoch praktisch unmöglich. Immerhin lässt sich so nicht feststellen, welcher Wohnungsmieter was in die Toilette geworfen hat - von der Absicht der Tat ganz zu schweigen. Bei Wohnungsabflüssen von Küche und Bad gilt es jedoch, vorsichtig zu sein. Hier kann der Installateur in der Regel tatsächlich feststellen, werden, wenn der Vermieter große Mengen Toilettenpapier oder auch Essensreste unsachgemäß entsorgt hat und aufgrund nicht vertragsgemäßer Nutzung der Wohnung belangt werden. Im schlimmsten Fall droht hier neben immensen Kosten außerdem auch die Kündigung. Besser ist es also, sich genau an die Mietregeln zu halten und darauf zu achten, dass auch wirklich nur das in den Abflussrohren landet, was tatsächlich auch dort hineingehört.

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