Umzugsratgeber

Kostenerstattung bei Umzug von Menschen mit Behinderung

Kostenerstattung bei Umzug von Menschen mit Behinderung
Kostenerstattung bei Umzug von Menschen mit Behinderung
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04.08.2022
Adrian Ministrator

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und geistigen Behinderungen stehen im Fall ihres Umzugs vor einer großen Herausforderung. Insbesondere was die Kostenerstattung betrifft, sind vorab mehrere Fakten der Sachlage zu klären. Wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, ist nicht automatisch wirtschaftlich hilfsbedürftig. Ob ein finanzieller Anspruch besteht, ist unbedingt in letzter Instanz mit den zuständigen Dienststellen abzuklären.

Fälligkeit eines Umzugs für Menschen mit Behinderung

Die Fälligkeit ergibt sich aus verschiedenen Gründen. Jeder Bedarf ist individuell zu bewerten und erfolgt in der Regel in der Zusammenarbeit mit den Sozialträgern. Menschen, die auf die Kostenerstattung angewiesen sind, müssen vorher beim zuständigen Amt vorsprechen und einen Antrag für einen Umzug einreichen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitung des Antrags durchaus mehrere Wochen beansprucht.

Wichtig: Obwohl der Bedarf eines Umzugs besteht, sind die bisherigen Wohnräume erst nach der Zusage zur Kostenübernahme zu kündigen. Andernfalls droht die Obdachlosigkeit, wenn ein Umzug nicht rechtzeitig zustande kommt, bevor der Mietvertrag ausläuft.

Menschen mit Behinderung beim Umzug begleiten

Gibt es Angehörige, sollten diese sich mit einbinden und die Aufgaben für den Umzug untereinander aufteilen. Einer Umzugsfirma ist geholfen, wenn während des gesamten Prozesses von der Planung bis zur besenreinen Übergabe der alten Wohnräume ein fester Ansprechpartner aus dem Familienkreis des Kunden zur Verfügung steht.

Die Begleitung durch Vertrauenspersonen, so zeigt die Erfahrung, nimmt Menschen mit Mobilitätseinschränkungen diverse Ängste. Stellvertretend kann die Begleitung auch durch eine Sozialfachkraft erfolgen.

Umzug für Menschen mit Behinderung finanzieren

Umzugsunternehmen weisen darauf hin, dass die Anforderungen an einen Umzug für einen Kunden mit Behinderung umfangreicher ausfallen. Die Finanzierung ist ein wichtiger Bestandteil, deshalb ist die Kostenübernahme vor Beginn des Umzugs durchzuführen. So gehen Kunden vor:

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag für Kosten für Umzugsunternehmen mit Möbelaufbau einholen. Dazu wird das Umzugsunternehmen kontaktiert. Meistens bieten Umzugsunternehmen ein Online-Formular, wo auch Besonderheiten anzugeben sind. Die Berechnung für den Umzug richtet sich nach den gewünschten und benötigten Serviceleistungen. Der Kostenvoranschlag ist bei der zuständigen Dienststelle einzureichen, diese prüft die Kosten nach dem Bedarf und legt die Bewilligung der Kalkulation fest. In der Regel verlangen Sozialämter mindestens zwei Kostenvoranschläge von zwei verschiedenen Umzugsunternehmen.

Bewilligung der Kostenerstattung

Sobald der Sozialträger die Bewilligung zur Kostenerstattung erteilt oder sogar eine Versicherung bestimmte Anteile übernimmt, ist es für den Kunden möglich, die Umzugsfirma zu beauftragen, die in der Bewilligung aufgeführt ist. Kunden sollten die Bewilligung der Kostenerstattung bei der Umzugsfirma vorlegen, die ihrerseits einfacher die Differenz berechnen kann, die der Kunde übernimmt.

Bedeutung "Kostenerstattung"

Bei der Kostenerstattung handelt es sich nicht um eine Akontozahlung für den Umzug, sondern um die Erstattung der bezahlten Rechnung oder deren bewilligter Anteil. Von den Antragstellern wird in den meisten Fällen verlangt, dass sie in Vorkasse gehen, damit das Umzugsunternehmen den Ausgleich der Rechnung bescheinigt. Erst wenn das erfolgt, übernimmt der Sozialträger die Erstattung der Kosten direkt an den Antragsteller.

Reicht das eigene Vermögen nicht aus, um die Kosten für den Umzug zu decken, wird die Kontaktaufnahme zum Kostenerstatter empfohlen. Das ist nur ein Hinweis, keine rechtlich bindende Information. Ob eine Verrechnung direkt zwischen den Parteien möglich ist, entscheidet die zuständige Dienststelle. Im Zweifel müssen sich Antragsteller an Sozialpartner wenden, die Unterstützung in Behördenangelegenheiten leisten.

Tipp: Menschen mit Behinderung sollten immer begleitet werden zu den offiziellen Terminen, um Missverständnisse, die bei Ämtern durchaus vorkommen können, rechtzeitig aufzuklären.

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