Umzugsratgeber

10 Rechte und Pflichten eines Mieters

10 Rechte und Pflichten eines Mieters
10 Rechte und Pflichten eines Mieters
© Urheber: pixelkorn / Fotolia.com
24.10.2018
Netti Krumbiegel

Die Basis eines jeden Mietverhältnisses bildet der Mietvertrag. Dieser darf verschiedene Regelungen und damit Rechte und Pflichten für den Mieter festhalten. Hier finden Sie10 häufige Streitpunkte mit den entsprechenden Regelungen.

1. Die Mietkaution

Was ist eine Mietkaution?

Zur Absicherung möglicher Schäden oder vor Zahlungsausfällen verlangen Vermieter häufig, je nach vertraglicher Regelung, eine Mietkaution.

Die Höhe der Mietkaution 

Diese muss im Mietvertrag festgehalten werden. Diese darf maximal drei Monatsmieten (Nettokaltmieten) hoch sein. Mussten Sie eine höhere Kaution leisten, ist dies unzulässig gewesen und Sie können den zu viel gezahlten Betrag vom Vermieter zurückfordern.

Zahlung der Mietkaution

Sie können die Kaution mit Mietbeginn komplett bezahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit diese in den ersten drei Monaten als gleich hohe Rate zu bezahlen.

Rückzahlung der Mietkaution nach Auszug 

Der Mieter ist berechtigt, wenn das Mietverhältnis ordnungsgemäß gekündigt wurde, seine vollständig geleistete Mietkaution inklusive Zinsen zurückzufordern. 
Vor der Auszahlung hat der Vermieter das Recht die Wohnung und Zahlungsforderungen zu prüfen. Die Kaution muss in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten abgerechnet werden und in entsprechender Höhe zurückgezahlt werden. 

2. Meldung von Mängeln

Grundsätzlich haben Mieter das Recht auf eine ordentliche und mängelfreie Mietwohnung. Das bedeutet, dass sowohl zum Einzug, als auch während des Mietverhältnisses der Vermieter Mängel beseitigen muss. Im Mietvertrag ist festgehalten, für welche kleinen Mängel in Form von Schönheitsreparaturen der Mieter verantwortlich ist. Mängel, die mit abschließen des Mietvertrages akzeptiert wurden, muss der Vermieter im Nachhinein nicht beseitigen. Alle größeren Mängel die während des Mietverhältnisses auftreten, müssen dem Vermieter gemeldet werden.

Achtung: Melden Sie als Mieter Mängel nicht dem Vermieter und es kommt zu Folgeschäden, dann können Sie unter Umständen zu Schadensersatz verpflichtet werden.

Was zählt als Mangel? 

Unter einem Mangel versteht man jeden Zustand, der vom vertraglich vereinbarten Zustand abweicht. Dazu zählt zum Beispiel defekte Elektrik.

3. Pünktliche Zahlung der Miete

Der Mieter hat die Pflicht regelmäßig und pünktlich seine Miete zu zahlen. Neben dem Einbehalten der Kaution kann eine nicht Zahlung im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen. 

Fristlose Kündigung aufgrund von nicht Zahlung der Miete

Zwei hintereinander unvollständig bezahlte Mieten und der Rückstand von mehr als einer Monatsmiete können bereits zu einer fristlosen Kündigung führen. Auch bei dauerhaft unpünktlich gezahlten Mieten muss mit einer fristlosen Kündigung gerechnet werden.

4. Einhaltung der Hausordnung

Welche Regelungen sind in der Hausordnung zulässig?

Nutzung von Gemeinschaftsräumen
Der Vermieter kann die Nutzung von Gemeinschaftsräumen vorgeben. Dazu gehört zum Beispiel, wie viel Platz jedem Mieter zum Trocken seiner Wäsche zusteht. 

Ruhezeiten
Die allgemein geltende Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr muss eingehalten werden. Lärmstörungen und anderen Belästigungen sind untersagt.

Reinigungspflichten
Der Vermieter hat das Recht Regelungen zur Reinigung von Gemeinschaftsräumen sowie für das Treppenhaus und den Hausflur festzulegen. Gleiches gilt für Regelungen zum Schneeschippen oder Laubkehren. 

Was ist unzulässig in der Hausordnung?

In der Hausordnung darf nichts geregelt werden, was gegen das Persönlichkeitsrecht spricht. Unzulässige Regelungen in diesem Bereich sind zum Beispiel folgende: 

  • Generelles Besuchsverbot (Auch bereits bei Einschränkungen zu bestimmten Uhrzeiten)
  • Musizierverbot
  • Untersagung von Kinderlärm
  • Generelles Bade- und Duschverbot zu Nachtzeiten
  • Generelle Untersagung von Waschmaschinen in der Wohnung

5. Umbauten

Größere Ein- und Umbauten in der Wohnung darf der Mieter nur mit der Erlaubnis des Vermieters tätigen. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Veränderung selbst bezahlt. Grund dafür ist, dass sämtliche Einbauten Eigentum des Vermieters sind.
Zu diesen größeren Umbauten zählt zum Beispiel die Sanierung des Bades. Kleinere Änderungen, wie das Streichen der Tapeten können Sie ohne Absprache vornehmen. Sie müssen allerdings beachten, dass zum Auszug die Wohnung wie im Mietvertrag vereinbart hinterlassen wird.

6. Untervermietung

Als Mieter müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten, die Wohnung untervermieten zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nur um ein Zimmer oder die ganze Wohnung handelt. 

Achtung: Dies gilt auch, wenn eine weitere Person wie der Lebenspartner mit in die Wohnung einzieht. Allerdings darf der Vermieter in diesem Fall nur dann den Einzug untersagen, wenn die Gegebenheiten der Wohnung durch eine weitere Person im Haushalt unzumutbar sind.

7. Tierhaltung

Grundsätzlich darf der Vermieter die Haltung von Tieren nicht verbieten. Der Vermieter kann aber die Tierhaltung von seiner Zustimmung abhängig machen. Bevor Sie einen Hund oder eine Katze aufnehmen, sollten Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten. Die Anfrage darf nicht ohne Begründung abgelehnt werden, es ist daher häufig entscheidend, wie viele Tiere von welcher Art es bereits in der Wohnung gibt und wie viel Platz zur Verfügung steht.

8. Heizpflicht

Als Mieter haben Sie das Recht auf eine funktionierende Heizung, diese müssen Sie aber auch betreiben. Kommt es wegen einer schlecht oder nicht beheizten Wohnung zu Schimmel, muss der Mieter im schlimmsten Fall Schadensersatz leisten. Denn nicht nur das Schimmel gesundheitsschädigend ist, auch Tapeten und Putz können davon angegriffen werden.
Funktioniert Ihre Heizungsanlage nicht, ist der Vermieter verpflichtet diese entsprechend zu reparieren.

9. Rauchen

Das Rauchen sowohl in Ihrer Wohnung, als auch auf Ihrem Balkon darf Ihnen Ihr Vermieter nicht verbieten. Ihm steht lediglich das Recht zu, dass Rauchen in den Gemeinschaftsräumen und dem Treppenhaus zu untersagen.

10. Grillen 

Der Vermieter hat das Recht ein generelles Grillverbot in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Gibt es eine solche Regelung bei Ihnen nicht, dann können Sie auf Ihrem Balkon grillen. Um die Nachbarn durch Rauchbeeinträchtigung nicht zu belästigen, empfiehlt es sich einen Gas- oder Elektrogrill zu verwenden.

Ihr umzuege.de-Team

Erfahrene Profis

Ihr Kommentar
Antwort auf:  Direkt auf das Thema antworten
1597 + 7

Social Media

0Noch keine Kommentare