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Kaution

Es ist üblich, dass Sie beim Vermieter eine Mietkaution bzw. eine Mietbürgschaft Ihrer Bank als Sicherheit hinterlegen. Als Kaution darf höchstens eine Mietsicherheit in Höhe von drei Monatsmieten vereinbart werden, Nebenkostenvorauszahlungen zählen nicht mit.

Der Mieter kann die Kaution in drei Raten zahlen, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Der Vermieter muss die Kaution auf einem Sonderkonto, von seinem übrigen Vermögen getrennt anlegen.

Mieter und Vermieter können auch vereinbaren, dass die Mietkaution in Form einer Bankbürgschaft erbracht wird oder dass der Vermieter ein auf den Namen des Mieters angelegtes Sparbuch verpfändet bekommt.

Zum Ende des Mietverhältnisses erhalten Sie die Kaution – inklusive Zinsen – zurück. Und zwar wenn geklärt ist, dass der Vermieter keine Ansprüche mehr gegen Sie hat. Mögliche Ansprüche können sein:
  • Offen stehende Mieten
  • Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen
  • Ersatzansprüche wegen Schäden in der Wohnung
Bis zu 6 Monate Zeit räumen die Gerichte dem Vermieter bei »schwierigen« Fällen ein. Für zu erwartende Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung kann der Vermieter die Kaution oder einen Teil davon sogar noch länger zurückbehalten.  
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