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Telekommunikation
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Wenn Sie Mobilfunknutzer sind und kein Festnetz nutzen, dann ist mit dem Wohnungswechsel „nur“ die Adressummeldung nötig.
Anders, wenn Sie über einen Festnetzanschluss verfügen oder einen Internetzugang in der alten Wohnung vertraglich vereinbart haben.
Erkundigen Sie sich nach den Kündigungsfristen!
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Leider ist bei einem Wechsel in der Regel ein neuer Vertrag nötig, der dann mit ein- maligen Gebühren verbunden ist. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Preisvergleich.
Übrigens: Auch bei einem Anbieterwechsel ist die „Mitnahme“ der Telefonnummer mö- glich, selbst wenn Sie von einem Telefonanbieter in das Telefon-Kabelnetz wechseln.
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