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Behörden

Bei bestimmten Behörden, wie zum Beispiel dem Einwohnermeldeamt, sind Sie ver- pflichtet, Ihren Umzug zu melden.Wenn Sie z.B. Kindergeld oder Bafög beziehen, haben Sie andererseits auch Interesse daran, dass die entsprechenden Behörden Ihre neue Anschrift kennen.

Einwohnermeldeamt
Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht ist ver- pflichtet, sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro an- oder abzu- melden. Auch wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, besteht die Pflicht zur Ummeldung.

Beachten Sei bitte die Fristen. Je nach Bundesland müssen Sie sich innerhalb von ein oder zwei Wochen um/anmelden. Diese Frist sollten Sie auch einhalten, denn sonst droht Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 500 €

Übrigens: Sie haben die Pflicht, bei der Meldebehörde persönlich zu erscheinen -
wenn diese es verlangt. Manchmal können Sie die Ummeldung aber auch auf dem schriftlichen Weg erledigen. Viele Behörden akzeptieren korrekt ausgefüllte, unter- schriebene und per Post eingesandte Meldeformulare. Reine Internet-Meldungen nehmen die Behörden aus Datenschutzgründen noch nicht entgegen.

Kfz-Zulassungsstelle
Wenn Sie Autobesitzer sind, vergessen Sie nicht Ihr Fahrzeug und die Papiere ent- sprechend umzumelden. Das können Sie in vielen Städten und Gemeinden  zu- sammen mit der Adressummeldung erledigen.

Finanzamt
Bei einem Umzug innerhalb einer Stadt erfährt Ihr Finanzamt die neue Anschrift mit der nächsten Steuererklärung.Wenn Sie in eine neue Stadt ziehen, müssen Sie Ihr altes Finanzamt mit Angabe Ihrer Steuernummer schriftlich informieren.

Bundesagentur für Arbeit / Sozialamt / Familienkasse
Wenn Sie Leistungen beziehen, teilen Sie Ihrem zuständigen Amt oder Sozialamt schriftlich die neue  Anschrift mit. Falls nach dem Umzug ein anderes Amt oder Sozialamt für Sie zuständig ist, wird Ihre Akte automatisch weitergeleitet. Beachten
Sie bitte, dass die Ummeldung auch für den Bezug von Kindergeld wichtig ist!

BAföG / Universität
Falls Sie oder Ihre Kinder studieren und Leistungen vom BAföG-Amt beziehen oder Geld zurückbezahlen müssen, sollten Sie sowohl das BAföG-Amt als auch die Hoch- schulverwaltung über den Umzug informieren. Ansonsten werden möglicher- weise amtlicherseits Nachforschungen angestellt, die  Ihnen in Rechnung  gestellt werden.

Kreiswehrersatzamt / Bundesamt für Zivildienst
Wenn Sie selbst oder ein Familienmitglied mit diesen Ämtern zu tun haben, teilen Sie dem Amt die neue Anschrift schriftlich mit.

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