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Halteverbot

Eine Erlaubnis, bei Umzügen, Möbeltransporten
und Wartungsarbeiten vorübergehend Haltever-
botszonen einzurichten, erteilt die Straßenver-
kehrsbehörde der jeweiligen Stadt. In der Regel
beantragen Sie die Halteverbotszone spätestens
eine Woche vor dem Umzug. Die amtlichen Ver-
kehrsschilder erhalten Sie gegen Gebühr bei ent-
sprechenden Verleihfirmen. Damit das Haltever-
bot greift, sind die Halteverbotsschilder fristge-
recht aufzustellen. Die Fristen reichen von einer
Woche bis 24 Stunden vor dem Geltungszeitraum.

Bei der Einholung der Genehmigung Ihres vorüber-
gehenden Halteverbots steht Ihnen selbstverständ-
lich auch der Möbelspediteur zur Seite.

Fragen Sie einfach nach!
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