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Halteverbot
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Eine Erlaubnis, bei Umzügen, Möbeltransporten und Wartungsarbeiten vorübergehend Haltever- botszonen einzurichten, erteilt die Straßenver- kehrsbehörde der jeweiligen Stadt. In der Regel beantragen Sie die Halteverbotszone spätestens eine Woche vor dem Umzug. Die amtlichen Ver- kehrsschilder erhalten Sie gegen Gebühr bei ent- sprechenden Verleihfirmen. Damit das Haltever- bot greift, sind die Halteverbotsschilder fristge- recht aufzustellen. Die Fristen reichen von einer Woche bis 24 Stunden vor dem Geltungszeitraum.
Bei der Einholung der Genehmigung Ihres vorüber- gehenden Halteverbots steht Ihnen selbstverständ- lich auch der Möbelspediteur zur Seite.
Fragen Sie einfach nach!
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