 |
Haftung / Versicherung
|
 |
Möbelspeditionen haften nach gesetzlichen Beförderungsbedingungen. Im Gegensatz dazu sind Sie beim Do-It-Yourself Umzug selbst verantwortlich.
Ein Möbelspediteur haftet für Schäden, die er zu verantworten hat und die beispielswei- se durch unsachgemäßes Einpacken wäh- rend des Transports oder bei der Montage/ Demontage entstehen.
|
 |
|
 |
 |
Die Haftung tritt nach § 451 Handelsgesetzbuch ein. Der Höchstbetrag richtet sich nach dem Volumen und liegt bei 620 Euro je Kubikmeter Umzugsgut. Das heißt, ein Umzug mit einem Volumen von 60 Kubikmetern ist mit 37.000 Euro versichert.
Konnte der Möbelspediteur den Schaden nicht verhindern, obwohl er mit der „Sorgfalt des Kaufmanns“ gehandelt hat, muss er nicht haften. Gegen dieses Risiko können Sie sich schützen, indem Sie eine Transportversicherung abschließen. Ihr Möbelspe- diteur ist dabei Ihr Ansprechpartner.
Wenn Sie komplett selbst umziehen, erkundigen Sie sich, welche Schäden nicht von Ihrer Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Wenn Sie Packmittel vom Spediteur bezogen habe, selbst gepackt haben und dann geht etwas zu Bruch? Dann hätten Sie das Packen auch dem Spediteur überlassen sollen. Das Packmittel allein ist noch keine Garantie dafür, dass Ihr Transportgut nicht geschädigt wird. Wenn Sie Umzugskartons benutzen, dann sollten Sie auch zugehöriges Hilfsmittel, wie Seidenpapier u. ä. benutzen. |
 |
|
 |
|