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Haftung laut Gesetz

Wenn Sie einen Möbelspediteur mit dem Umzug beauftragt haben, tritt bei verursachten Schäden die Haftung des Möbelspediteurs nach § 451 Handelsgesetzbuch (HGB) ein. Der Höchstbetrag für diese Haftung beträgt 620,- EUR je Kubikmeter. So beträgt beispielsweise die Haftung bei einem Volumen von 60 Kubikmeter Umzugsgut 37.200,- EUR.
 
Wenn der Möbelspediteur den Schaden nicht verhindern konnte, obwohl er mit der größten Sorgfalt gehandelt hat, ist er von der Haftung befreit ("unabwendbares Ereignis").
 
Dieses Risiko können Sie absichern, wenn Sie eine Transportversicherung abschließen.
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