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Fragen zu Umzugsschäden
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Wer trägt den Schaden, wenn in einem Karton mit Geschirr einige Teile als Scherben in der neuen Wohnung ankommen?
Es kommt darauf an, wer das Geschirr eingepackt hat:
- Wenn die Packer des Möbelspediteurs das Geschirr eingepackt und auch den Transport übernommen haben, tritt die Haftung des Möbelspediteurs ein. Dann müssen Sie nur darauf achten, den Schaden schriftlich festzuhalten und spätestens am Tag nach dem Umzug beim Spediteur zu melden.
- Schlechtere Karten haben Sie, wenn Sie das Geschirr selbst eingepackt haben. Dann kann der Möbelspediteur keine Haftung übernehmen und Sie müssen den Schaden selbst tragen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite:
Beim Umzug wurde das frisch versiegelte Parkett in der neuen Wohnung beim Aufstellen der Bücherwand von Mitarbeitern des Spediteurs zerkratzt. Ich habe es nicht sofort gesehen. Und nun?
In solchen Fällen („sonstige Schäden“) haben Sie einen Monat Zeit, um den Schaden beim ausführenden Möbelspediteur anzuzeigen. Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite:
Die Lampe im Treppenhaus hat den Vorbeizug der Küchenarbeitsplatte nicht überstanden. Wer zahlt?
Beim Service-Umzug haftet der Spediteur, beim Do-It-Yourself-Umzug ist das Ihre Sache. Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite:
Und dies zeigt sich am Ende auch noch als eine Haftungsfrage: Kann ich die Möbelpacker darum bitten, mal eben eine Lampe oder den Geschirrspüler anzuschließen?
Vorsicht, in diesem Fall ist das eine reine Gefälligkeit des Möbelpackers. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn diese Leistung im Umzugsvertrag vereinbart wurde. Dann greift die Haftung des Möbelspediteurs, wenn ein Fehler gemacht wird und ein Schaden auftritt.
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