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Fragen zu Leistungen von Umzugsunternehmen
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Sind die Leistungen eines Full-Service-Umzugs bei jedem Umzugsunternehmen die gleichen?
Ein Full-Service-Umzug bezeichnet einen Umzug, bei dem das Umzugsunternehmen Sie weitgehend entlastet. Er umfasst bei allen Umzugsunternehmen:
- Ein- und Auspacken des gesamten Hausrates,
- Abbau und Wiederaufbau von Möbeln,
- erschütterungsfreier Transport und
- gesetzliche Haftung für Schäden.
Darüber hinaus gehende Leistungen wie Handwerkerdienste ja sogar bis zur Überwachung der Wohnungsrenovierung sind abhängig von dem Leistungsspektrum des Umzugsunternehmens. Fragen Sie nach einem detaillierten Angebot, das Services einzeln aufführt. Weiterführende Informationen und passende Services finden Sie auf diesen Seiten:
Sind im Full Service auch Leistungen wie Telefonabmeldungen und Ähnliches enthalten?
Fragen Sie "Ihr" Umzugsunternehmen, was es für Sie tun kann. Dazu gehören einige Dienste rund um den Umzug, das kann das lästige Renovieren einer Wohnung sein, das können sogar Behördengänge sein, wenn dies in Vertretung möglich ist. Es liegt im Ermessen des einzelnen Umzugsunternehmens, welche Leistungen angeboten werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite:
Wenn ich ein Angebot für einen umfassenden Service anfordere, muss ich dann alle Leistungen in Anspruch nehmen?
Selbstverständlich nein, Sie können jederzeit mit einem Spediteur vereinbaren, welche Leistungen Sie selbst übernehmen möchten. Tipp: Fragen Sie im Angebot die verschiedenen Leistungen mit „Einzelpreisen“ an, so können Sie gleich erkennen, welcher Leistungsbausteine was kostet und entsprechend entscheiden. Weiterführende Informationen und passende Services finden Sie auf diesen Seiten:
Kann ich die Möbelpacker darum bitten, mal eben eine Lampe oder den Geschirrspüler anzuschließen?
Vorsicht, in diesem Fall ist das eine reine Gefälligkeit des Möbelpackers. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn diese Leistung im Umzugsvertrag vereinbart wurde. Dann greift die Haftung des Umzugsunternehmens, wenn ein Fehler gemacht wird und ein Schaden auftritt.
Wie „sicher“ lagern Umzugsunternehmen Umzugsgut ein?
Ihr Umzugsgut wird während der Einlagerung „bewacht“, so sind zum Beispiel viele Läger durch Alarmanlagen abgesichert . Temperatur- und feuchtigkeitsempfindliche Sachen sind geschützt. Furniermöbel werden beispielsweise unter konstanten klimatischen Bedingungen eingelagert, damit kein Verziehen durch Winter-/ Sommertemperaturschwankungen auftritt. Weiterführende Informationen und passende Services finden Sie auf diesen Seiten:
Sind alle Kosten des Full-Service-Umzugs steuerlich absetzbar?
Die steuerliche Absetzbarkeit bei einem Umzug ist in der aktuellen Steuergesetzgebung festgelegt. Wenn der Umzug generell steuerlich absetzbar ist, dann sind alle damit in Verbindung stehenden Kosten absetzbar.
Haftet das Umzugsunternehmen für Schäden am Umzugsgut?
Für Schäden, die das Umzugsunternehmen verursacht, tritt dessen Haftung ein. Diese ist auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt. Wenn Sie eine erweiterte Versicherung wünschen, so können Sie eine zusätzliche Transportversicherung abschließen. Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite:
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