Lassen Sie sich zu allen wichtigen Terminen per Mail erinnern.
Mit individuellen Checklisten und Countdown-Funktion.

Bei Freunden und Bekannten spricht es sich schnell herum, dass Sie umgezogen sind. Aber Ämter, Behörden, Institutionen und Ihre Dienstleister müssen Sie über Ihren neuen Wohnsitz informieren. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Stellen:

Bei Behörden, wie dem Einwohnermeldeamt, sind Sie verpflichtet, Ihren Umzug zu melden.

Wenn Sie innerhalb einer Stadt umziehen, reicht es aus, Ihrem Verein die neue Adresse mitzuteilen.

Richten Sie den Nachsendeservice der Post spätestens 5 Tage vor dem Umzugstag ein.

Bei Abonnements und bei Kundenkarten reicht es aus, Ihre neue Adresse bekannt zu geben.

Bei einem Umzug müssen Sie Ihre neue Adresse mitteilen. Das ist auch online möglich unter www.gez.de.